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Fernwirken per GRPS verboten …

 
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kdw



Joined: 05 May 2006
Posts: 1460

PostPosted: 18.09.2015, 14:15    Post subject: Fernwirken per GRPS verboten … Reply with quote

Hallo Forum.

Vor kurzem erreichte uns die sehr spezielle Frage eines potenziellen Anwenders aus dem Strombereich (Betreiber elektrischer Energieanlagen). Er wollte wissen, ob man mit einem IGW/936-L per GPRS/UMTS/LTE überhaupt eine Fernwirkanwendung erstellen dürfte, da das „Fernwirken per GPRS“ doch verboten sei.

Nun, ein solches Verbot von Seiten des Gesetzgebers existiert natürlich nicht. Selbstverständlich kann man auch per GPRS eine Energieanlage ein- und ausschalten, bzw. die Leistung modulieren. Man muss die Verbindung allerdings fachgerecht absichern, z. B. mit einem VPN (Virtual Private Network), auf fixe IP-Adressen verzichten usw. Eine ungesicherte Fernwirkverbindung im Mobilfunknetz kann im Schadensfall (z. B. als Folge eines Cyberangriffs) erhebliche Haftungsprobleme für den Betreiber nach sich ziehen. Im Falle eines Personenschadens reicht die Haftung sogar bis in den strafrechtlichen Bereich.

Etwas anders sieht die Sache aus, wenn mit einer Energieanlage sogenannte Regelenergie erzeugt und vermarktet werden soll. Da der Strommarkt in Deutschland nahezu vollständig durch den Gesetzgeber reguliert wird, existiert hier eine indirekte Vorgabe seitens der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TransnetBW und Tennet TSO. Diesen Firmen hat der Gesetzgeber eine besonders Rolle und damit auch eine sehr große Marktmacht zugewiesen. Die ÜNBs schreiben für Regelenergie-Fernwirkanbindungen grundsätzlich den Einsatz einer geschlossenen Benutzergruppe vor. D. h., man darf nicht einfach irgendeine SIM-Karte in ein IGW/936-L stecken, sondern nur spezielle Karten für entsprechende APNs (gesicherte Zugangspunkte zum Mobilfunknetz). Zusätzlich muss die Verbindung gemäß den ÜNB-Vorgaben per IPsec-/TLS-VPN gesichert werden (zweifache Sicherheit). Die ÜNB-Spezifikation zur Absicherung einer Fernwirkverbindung in Mobilfunknetzen ist zwar kein Verbot im gesetzlichen Sinne. Wird die Forderung allerdings nicht erfüllt, ist die jeweilige Anlage vom ÜNB-dominierten Regelleistungsmarkt ausgeschlossen.

Ein IGW/936-L eignet sich selbstverständlich zum Betrieb in geschlossenen Benutzergruppen für ÜNB-Regelleistungsanwendungen. SIM-Karten für geschlossene Benutzergruppen und ÜNB-konforme VPN-Treiber sind vorinstalliert lieferbar – siehe unsere Aktivitäten im Bereich Virtueller Kraftwerke (z. B. VHPready).

Gruß KDW
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